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Hausverwalter (Syndikus)

Der Syndikus ist die natürliche oder juristische Person, die mit der täglichen Verwaltung eines Miteigentums beauftragt ist. In Belgien kann der Syndikus professionell (Inhaber einer IPI/BIV-Zulassung) oder ehrenamtlich (von der Generalversammlung gewählter Miteigentümer) sein. Er ist verantwortlich für die Umsetzung der Beschlüsse der Generalversammlung, die Finanzverwaltung, die Instandhaltung der Gemeinschaftsteile und die Vertretung der Miteigentümergemeinschaft vor Gericht.