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Grundakte

Die Grundakte ist die notarielle Gründungsurkunde eines Miteigentums. Sie beschreibt das Gebäude, die Aufteilung in Einheiten (private und gemeinschaftliche Teile), den Anteil jeder Einheit an den Gemeinschaftskosten und etwaige Dienstbarkeiten. Die Grundakte wird beim Amt für Rechtssicherheit (Hypothekenamt) eingetragen und kann nur einstimmig geändert werden, außer bei gesetzlichen Ausnahmen.