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Gemeinschaftsteile

Die Gemeinschaftsteile sind Gebäudeelemente, die allen Miteigentümern ungeteilt gehören. Sie umfassen typischerweise den Rohbau (Fundamente, tragende Wände, Dach), Eingangshallen, Treppen, Aufzüge, Flure, Gärten, gemeinsame Parkplätze und technische Anlagen (Heizraum, gemeinsame Elektrizität). Die genaue Liste wird in der Grundakte festgelegt. Im Zweifelsfall wird ein Element als gemeinschaftlich angesehen (Art. 3.84 ZGB).