Gemeinschaftskosten
Die Gemeinschaftskosten sind die Ausgaben für die Erhaltung, Instandhaltung und Verwaltung der Gemeinschaftsteile des Miteigentums. Sie werden in allgemeine Kosten (verteilt nach den Anteilen der Grundakte) und besondere Kosten (verteilt nach dem Nutzen für jede Einheit, z.B. der Aufzug) unterteilt. Das vorläufige Budget wird jährlich in der Generalversammlung abgestimmt und durch vierteljährliche Abrufungen finanziert.