Streitigkeiten im Miteigentum
Streitigkeiten im Miteigentum umfassen Konflikte zwischen Miteigentümern, zwischen einem Miteigentümer und dem Syndikus oder zwischen der Miteigentümergemeinschaft und Dritten. Die häufigsten Klagen sind die Anfechtung von GV-Beschlüssen (innerhalb von 4 Monaten, Art. 3.92 ZGB), die Beitreibung unbezahlter Kosten und Streitigkeiten über Arbeiten. Der Friedensrichter ist in erster Instanz zuständig. Mediation wird vor jedem Gerichtsverfahren empfohlen.