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Vorschussabrufung

Die Vorschussabrufung ist die Zahlungsaufforderung an die Miteigentümer zur Finanzierung der Gemeinschaftskosten. Die ordentlichen Abrufungen erfolgen in der Regel vierteljährlich auf Basis des von der Generalversammlung beschlossenen Haushaltsplans. Außerordentliche Abrufungen können für unvorhergesehene oder außergewöhnliche Arbeiten ausgegeben werden. Jeder Miteigentümer trägt nach seinen Anteilen bei. Nichtzahlung kann zu Verzugszinsen und Beitreibungsverfahren führen.