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Welche gesetzlichen Pflichten hat der Syndikus in Belgien?

Der Syndikus ist gesetzlich verpflichtet, eine Reihe von im Zivilgesetzbuch festgelegten Aufgaben zu erfüllen.

Pro-Syndikus
Ehrenamtlicher Syndikus
Bundesregel — gilt in ganz Belgien

Der Syndikus einer Miteigentümergemeinschaft in Belgien hat gesetzliche Pflichten gemäß den Artikeln 3.89 und 3.90 des Zivilgesetzbuches.

Hauptaufgaben:

  • Beschlusse der Generalversammlung ausführen
  • Gelder der Miteigentümergemeinschaft sorgfältig verwalten
  • Die Miteigentümergemeinschaft vor Gericht und bei Urkunden vertreten
  • Buchhaltung nach PCMN-Standards führen
  • Die jährliche Generalversammlung einberufen
  • Versicherungen abschließen und verwalten

Rechtliche Referenzen

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Verwandte Fragen

Haftungsausschluss

Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen qualifizierten Fachmann (Rechtsanwalt, Notar, Buchhalter oder IPI-anerkannter professioneller Syndikus). Klarencia ist ein Verwaltungshilfsmittel und ersetzt keine professionelle Beratung.