Kann ein Syndikus Miteigentümer sein?
Ja, ein Miteigentümer kann als ehrenamtlicher Syndikus fungieren.
Das Zivilgesetzbuch erlaubt einem Miteigentümer die Syndikus-Funktion (ehrenamtlicher Syndikus).
Voraussetzungen: Miteigentümer sein, von der GV mit absoluter Mehrheit bestellt. Keine BIV-Registrierung nötig.
Vorteile: Niedrigere Kosten, direkte Gebäudekenntnis.
Risiken: Gleiche gesetzliche Pflichten, persönliche Haftung, erheblicher Arbeitsaufwand.
Klarencia ist speziell für ehrenamtliche Syndici konzipiert.
Rechtliche Referenzen
Artikel 3.89 ZGB
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Haftungsausschluss
Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen qualifizierten Fachmann (Rechtsanwalt, Notar, Buchhalter oder IPI-anerkannter professioneller Syndikus). Klarencia ist ein Verwaltungshilfsmittel und ersetzt keine professionelle Beratung.