Was muss ein Käufer im Miteigentum wissen?
Verkäufer und Syndikus müssen dem Käufer bestimmte Informationen bereitstellen.
Vor dem Kauf muss der Käufer Pflichtinformationen erhalten.
Dokumente: Grundakte, genehmigte Abrechnungen (2 Jahre), laufender Haushaltsplan, Protokolle (3 Jahre), Fondsbestände, offene Kosten des Verkäufers, laufende Verfahren, Energieausweis.
Klarencia erstellt automatisch die vollständige Verkaufsakte.
Rechtliche Referenzen
Artikel 3.94 ZGB — Pflichtinformationen für Käufer
Verwandte Fragen
Haftungsausschluss
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