Ist der Haushaltsplan im Miteigentum Pflicht?
Der Syndikus muss einen jährlichen Haushaltsplan für die GV erstellen.
Ja, das belgische Zivilgesetzbuch verpflichtet den Syndikus einen jährlichen Haushaltsplan zu erstellen.
Inhalt:
- Laufende Kosten: Instandhaltung, Reinigung, Versicherungen
- Verwaltungskosten: Honorar, Bankgebühren
- Rückstellungen für zukünftige Arbeiten
- Rücklage (min. 5 %)
- Der GV zur Genehmigung mit einfacher Mehrheit vorgelegt
- Bei Ablehnung: überarbeiteter Entwurf
Rechtliche Referenzen
Artikel 3.89 §5 ZGB — Buchhaltungs- und Haushaltspflichten
Verwandte Fragen
Ist die PCMN-Buchhaltung für alle Miteigentümergemeinschaften Pflicht?
Ob eine Buchhaltung nach dem standardisierten Mindestkontenplan (PCMN) erforderlich ist, hängt von der Größe der Miteigentümergemeinschaft ab.
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Das belgische Gesetz schreibt die Einrichtung eines Rücklagenfonds für Miteigentümergemeinschaften vor.
Haftungsausschluss
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