Wie kann ein Syndikus abberufen werden?
Die GV kann den Syndikus jederzeit mit absoluter Mehrheit abberufen.
Die Abberufung ist ein Grundrecht der GV.
Verfahren: 1. Abberufung auf die Tagesordnung setzen 2. Abstimmung mit absoluter Mehrheit 3. Sofortige Wirkung oder zum festgelegten Datum
Gründe: Verwaltungsfehler, Pflichtverletzung, Vertrauensverlust, überhöhte Honorare.
Der abberufene Syndikus muss alle Unterlagen und Gelder innerhalb von 30 Tagen übergeben.
Klarencia erleichtert den Übergang zwischen Syndici.
Rechtliche Referenzen
Artikel 3.89 §4 ZGB — Abberufung des Syndikus
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Haftungsausschluss
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