Welches Quorum ist für eine Generalversammlung erforderlich?
Die Generalversammlung kann nur gültig beraten, wenn bestimmte Quorumbedingungen erfüllt sind.
In Belgien kann die Generalversammlung der Miteigentümer gültig beraten, wenn mehr als die Hälfte der Miteigentümer anwesend oder vertreten ist und sie mindestens die Hälfte der Anteile an den Gemeinschaftsteilen halten.
Erste Einberufung: Anwesenheitsquorum erforderlich. Zweite Einberufung: Wird das Quorum nicht erreicht, kann eine zweite Versammlung einberufen werden, die unabhängig von der Anzahl der Anwesenden gültig beraten kann.
Rechtliche Referenzen
Artikel 3.87 Zivilgesetzbuch — Funktionsweise der Generalversammlung
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