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Ladestationen im Miteigentum: Welche Regeln?

Die Installation von Ladestationen ist gefördert aber reguliert.

Pro-Syndikus
Ehrenamtlicher Syndikus
Miteigentümer
Bundesregel: gilt in ganz Belgien

Regeln:

  • Installation in Gemeinschaftsteilen erfordert GV-Beschluss (i.d.R. Zweidrittelmehrheit)
  • Ein Miteigentümer kann die Installation auf seinem Privatstellplatz beantragen
  • Stromkosten müssen individualisiert werden
EU-Pflichten: Die EPBD-Richtlinie verlangt zunehmend Vorverkabelung in Parkbereichen.

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Rechtliche Referenzen

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