Ladestationen im Miteigentum: Welche Regeln?
Die Installation von Ladestationen ist gefördert aber reguliert.
Pro-Syndikus
Ehrenamtlicher Syndikus
Miteigentümer
Bundesregel — gilt in ganz Belgien
Regeln:
- Installation in Gemeinschaftsteilen erfordert GV-Beschluss (i.d.R. Zweidrittelmehrheit)
- Ein Miteigentümer kann die Installation auf seinem Privatstellplatz beantragen
- Stromkosten müssen individualisiert werden
Klarencia verwaltet Installationsanfragen und den Stromverbrauch.
Rechtliche Referenzen
EU-Richtlinie 2024/1275 (EPBD) Regionale Ladeinfrastruktur-Gesetzgebung
Verwandte Fragen
Haftungsausschluss
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