Dringende Arbeiten
Dringende Arbeiten sind Eingriffe, die notwendig sind, um unmittelbare Gefahr oder schwere Schäden an den Gemeinschafts- oder Privatteilen zu verhindern. Der Syndikus kann sie ohne vorherige Einberufung der Generalversammlung anordnen, muss aber die Miteigentümer so schnell wie möglich informieren und eine Bestätigung auf der nächsten GV einholen. Beispiele: Reparatur eines großen Wasserlecks, Sicherung nach einem Sturm, Reparatur eines defekten Aufzugs (Art. 3.89 §5 ZGB).