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Beschlussfähigkeit (Quorum)

Das Quorum ist die Mindestanzahl von Miteigentümern (nach Anteilen), die anwesend oder vertreten sein müssen, damit die Generalversammlung gültig beraten kann. In Belgien erfordert das Quorum bei erster Einberufung die Mehrheit der Anteile (mehr als 50%). Wird das Quorum nicht erreicht, kann eine zweite GV ohne Quorumerfordernis einberufen werden, sofern die Tagesordnung identisch ist (Art. 3.87 §5 ZGB).