Privatteile
Die Privatteile sind die Gebäudeteile, die zur ausschließlichen Nutzung eines Miteigentümers bestimmt sind. Sie umfassen in der Regel das Innere der Wohnungen (nicht tragende Wände, Bodenbeläge, Sanitäranlagen, Küche), Keller und private Parkplätze. Der Eigentümer genießt seine Privatteile frei, innerhalb der Grenzen der Miteigentumsordnung und der geltenden Gesetze. Arbeiten in Privatteilen, die Gemeinschaftsteile betreffen, erfordern die Genehmigung der GV.