Rücklagenfonds
Der Rücklagenfonds ist eine obligatorische kollektive Sparanlage der Miteigentümer zur Finanzierung zukünftiger außerordentlicher Arbeiten (Dachsanierung, Fassade, Aufzug usw.). Seit dem Gesetz vom 18. Juni 2018 beträgt der jährliche Mindestbeitrag 5% der gesamten ordentlichen Gemeinschaftskosten. Der Fonds wird auf einem separaten Bankkonto im Namen der Miteigentümergemeinschaft verwaltet.