Miteigentum
Miteigentum ist ein Rechtssystem, bei dem ein Gebäude oder ein Immobilienkomplex in Einheiten aufgeteilt wird, die jeweils einen privaten Teil und einen Anteil an den Gemeinschaftsteilen umfassen. In Belgien wird das Zwangsmiteigentum durch Buch 3, Titel 6 des Zivilgesetzbuches geregelt. Jeder Miteigentümer hat ein ausschließliches Recht an seinen privaten Teilen und ein ungeteiltes Recht an den Gemeinschaftsteilen, proportional zu seinen Anteilen (Tausendstel).